Über Uns
Willkommen bei Mietbringsel – Ihrem Partner für professionelle Gastro-Lösungen! Unsere Mission ist es, Gastronomiebetrieben in Deutschland, Österreich und der Schweiz flexibel, schnell und zuverlässig qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen.
Unsere Geschichte begann mit einer einfachen, aber kraftvollen Idee: Die Gastronomie verdient unkomplizierte und hochwertige personelle Unterstützung – egal ob für ein einmaliges Event, Auftragsspitzen oder längerfristige Engpässe. Mit dieser Leidenschaft im Herzen vermitteln wir seitdem motivierte Mietköche, freundliche Mietkellner sowie weiteres erfahrenes Fachpersonal im Gastraum- und Küchenbereich.
Was macht Mietbringsel besonders?
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Schnelligkeit & Flexibilität: Wir reagieren prompt auf Ihre Anfragen und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor, die exakt zu Ihren Bedürfnissen passen – oft innerhalb kürzester Zeit.
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Qualität & Verlässlichkeit: Unser Team besteht ausschließlich aus geprüften, erfahrenen Gastronomie-Profis, die unser Vertrauen genießen und sich mit Herzblut für Ihre Gäste einsetzen.
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Transparenz: Sie erhalten alle relevanten Informationen sowie die Vermittlungsgebühren stets offen und nachvollziehbar genannt.
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DACH-weiter Service: Ob Hotel, Restaurant, Eventlocation oder Catering – wir unterstützen Betriebe in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Unser Service im Überblick
Sie stellen eine Anfrage, wir kümmern uns um die Suche, Auswahl und Vermittlung der passenden Mitarbeiter – ganz gleich, ob kurzfristige Unterstützung benötigt wird oder langfristige Projekte anstehen. Die Verträge werden direkt zwischen Ihnen als Auftraggeber und dem von uns vermittelten Dienstleister geschlossen. So bleiben alle Seiten flexibel und profitieren von reibungslosen Abläufen.
Unser Anspruch
Wir verstehen die täglichen Herausforderungen in der Gastronomie und wissen, wie wertvoll ein starkes, verlässliches Team ist. Darum begleiten wir Sie persönlich und mit Engagement – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: exzellente Kulinarik und zufriedene Gäste!
Vertrauen Sie auf unseren Service und werden Sie Teil der Mietbringsel-Gemeinschaft. Bei Fragen beraten wir Sie jederzeit gern persönlich.
Herzlichst,
Ihr Team von Mietbringsel
Impressum gemäß § 5 TMG
Mietbringsel - Manager für Kellner und Köche
Rudolf-Tarnow-Straße 2
19061 Schwerin
Kontakt: Telefonnummer: [+4915510280850] E-Mail: [info@mietbringsel.online] Website: [mietbringsel.online]
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Mietköchen, Mietkellnern und gastronomischem Fachpersonal
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Vermittlungsleistungen der Mietbringsel gegenüber Kunden, die über unsere Plattform oder auf anderem Wege Mietköche, Mietkellner sowie weiteres gastronomisches Fachpersonal für private oder gewerbliche Einsätze anfragen.
§ 2 Vermittlungsleistung
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Mietbringsel vermittelt selbstständige Köche, Kellner und weiteres Fachpersonal aus der Gastronomie an Kunden.
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Der Vertrag über die Dienstleistung kommt ausschließlich zwischen dem vermittelten Dienstleister und dem Kunden zustande.
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Mietbringsel ist nicht Vertragspartei im Verhältnis zwischen Dienstleister und Kunde.
§ 3 Buchungsablauf
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Der Kunde stellt eine unverbindliche Anfrage.
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Mietbringsel schlägt dem Kunden geeignete Dienstleister vor.
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Die Buchung kommt zustande, sobald der Kunde den Dienstleister beauftragt und dieser den Auftrag bestätigt.
§ 4 Vergütung & Provision
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Mietbringsel erhält vom Kunden eine Vermittlungsprovision für jede erfolgreiche Vermittlung.
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Die Höhe der Provision wird vorab Transparent mitgeteilt (bei Monatsbuchungen pro Mietkoch- oder Mietkellner 500,00€ pro Monat pauschal als Vermittlungsprovision.
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Die Provision ist unabhängig von der Durchführung des Auftrags zu zahlen, sobald der Kunde dem vermittelten Dienstleister verbindlich zugesagt hat (bei Mietköchen und Mietkellnern immer zum Ende des Monats).
§ 5 Zahlungsbedingungen
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Die Vermittlungsprovision wird dem Kunden in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
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Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das angegebene Geschäftskonto.
§ 6 Stornierung
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Bei Stornierungen durch den Kunden nach erfolgreicher Vermittlung bleibt die Vermittlungsprovision bestehen.
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Stornierungsregelungen zur eigentlichen Dienstleistung liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Dienstleisters.
§ 6.5 – Schutz vor indirekter Personalvermittlung durch vermittelte Mitarbeiter
1. Abwerbeverbot und Direktvermittlungsverbot
1.1 Der Auftraggeber (im Folgenden „Kunde") verpflichtet sich, während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses mit Mietbringsel, von durch Mietbringsel vermittelten Mitarbeitern (z. B. Köche, Servicekräfte, Küchenhelfer – im Folgenden „Vermittelte Mitarbeiter") keine Anfragen zur eigenständigen oder weiteren Vermittlung zusätzlichen Personals entgegenzunehmen oder diese Mitarbeiter aktiv zur Vermittlung weiteren Personals heranzuziehen. Dies umfasst auch indirekte Beauftragungen durch familiäre oder andere persönliche Verbindungen.
1.2 Der Kunde darf Vermittelte Mitarbeiter nicht ohne schriftliche vorherige Zustimmung von Mietbringsel direktverlängern, wenn deren befristeter Vertrag ausläuft. Dies gilt insbesondere für Mietköche, Mietkellner und andere zeitlich befristet vermittelte Fachkräfte.
1.3 Die Bestimmungen dieser Klausel gelten gleichermaßen für:
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direkte Anfragen des Vermittelten Mitarbeiters
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vermittelte Anfragen über Dritte (Familie, Freunde, andere Mitarbeiter)
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schriftliche und mündliche Vereinbarungen
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Fälle, in denen kein separater Vermittlungsvertrag für die neue Anfrage mit Mietbringsel besteht
2. Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung
2.1 Vertragsstrafe für Weitervermittlung durch vermittelte Mitarbeiter
Verstößt der Kunde gegen Punkt 1.1 und nutzt einen Vermittelten Mitarbeiter zur Vermittlung weiteren Personals oder nimmt entsprechende Anfragen an, wird folgende Vertragsstrafe pro Fall fällig:
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Erste Zuwiderhandlung: 1000,00 €
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Zweite Zuwiderhandlung: 1.500,00 €
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Jede weitere Zuwiderhandlung: 2.500,00 € je Fall
Eine Zuwiderhandlung liegt bereits vor, wenn der Kunde den Vermittelten Mitarbeiter zur Vermittlung nutzt oder eine entsprechende Anfrage entgegennimmt, unabhängig davon, ob die Vermittlung tatsächlich erfolgt.
2.2 Vertragsstrafe für Direktverlängerung ohne Zustimmung
Verstößt der Kunde gegen Punkt 1.2 und verlängert einen befristeten Vertrag mit einem Vermittelten Mitarbeiter ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mietbringsel, wird eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe von Mietbringsel unter Berücksichtigung des Einzelfalls bestimmt wird:
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Mindestens: 1000,00 €
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Höchstens: 3.000,00 €
Mietbringsel wird die konkrete Strafehöhe dem Kunden schriftlich mitteilen.
2.3 Geltendmachung und Zahlungsfälligkeit
Die Vertragsstrafe wird durch schriftliche Mitteilung von Mietbringsel verwirkt. Mietbringsel wird Verstöße nach ihrer Feststellung zeitnah (längstens innerhalb von 14 Tagen) mitteilen und die Strafe geltend machen.
Die Vertragsstrafe ist zur Zahlung fällig 30 Tage nach Zugang der schriftlichen Geltendmachung.
3. Anspruchskonkurrenz und Schadensersatz
3.1 Die Geltendmachung der Vertragsstrafe berührt nicht das Recht von Mietbringsel, darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dies umfasst insbesondere:
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Entgangene Vermittlungsgebühren für Verlängerungen oder Weitervermittlungen
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Nachweisbare entgangene Geschäftschancen
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Materielle Schäden
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Aufwendungen zur Geltendmachung dieser Bestimmungen (einschl. Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren), soweit diese die Vertragsstrafe übersteigen
3.2 Die Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprüche angerechnet, soweit diese auf demselben Schaden beruhen.
3.3 Mietbringsel behält sich vor, die Vertragsstrafe herabzusetzen, wenn der Kunde nachweist, dass er keine wesentlichen Vorteile erlangte oder der Verstoß nachweislich ohne sein bewusstes Zutun erfolgte.
4. Ausnahmeregelungen
Diese Klausel gilt nicht für:
a) Vermittelte Mitarbeiter, deren Befristung ordnungsgemäß beendet ist und bei denen Mietbringsel der Übernahme oder Weitervermittlung schriftlich zugestimmt hat;
b) Anfragen, die ein Vermittelter Mitarbeiter völlig eigeninitiativ an den Kunden stellt, ohne dass dieser einen Anreiz oder eine Gegenleistung geboten hat (Nachweisverpflichtung trägt der Kunde);
c) Kontakte, die sich aus allgemeinen geschäftlichen Beziehungen ergeben und nicht auf der Vermittlung durch Mietbringsel beruhen.
Übernahmemöglichkeit: Der Kunde darf Vermittelte Mitarbeiter nach schriftlicher Anfrage und Zustimmung durch Mietbringsel in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen. Hierauf kann eine Übernahmegebühr in angemessenem Umfang berechnet werden, deren Höhe die Parteien gemeinsam festlegen.
5. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Klausel ganz oder teilweise rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, wird dies durch diese Bestimmung nicht beeinträchtigt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirksame Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Klausel entspricht.
§ 7 Haftungsausschluss
Sonstiges:
Vermittlungsauftrag & Ausfallpauschale Mit Erteilung eines Suchauftrags zur Personalvermittlung durch den Kunden beginnt die Leistungserbringung von MIETBRINGSEL. Sollte sich der Kunde nach erteilter Anfrage und begonnener Suche grundlos und dauerhaft nicht mehr melden bzw. die Zusammenarbeit ohne nachvollziehbaren Grund abbrechen, gilt die Leistung dennoch als erbracht. In diesem Fall wird eine pauschale Ausfallvergütung in Höhe von 500 € zzgl. USt.fällig. Diese Pauschale deckt den entstandenen Aufwand, die eingesetzte Zeit sowie die reservierten Kapazitäten zur Personalsuche ab.
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Mietbringsel übernimmt keine Haftung für Leistungen, Verhalten oder Ausfälle des vermittelten Dienstleisters.
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Die Vermittlung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden genannten Anforderungen; eine Garantie für Verfügbarkeit oder Ausführung wird nicht übernommen.
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Der Vermittler handelt ausschließlich als neutrale Vermittlungsinstanz zwischen Auftraggeber (z. B. Restaurant) und Auftragnehmer (z. B. Mietkoch). Ein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Vermittlerin und dem Auftragnehmer wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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Die Vermittlerin übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer. Für etwaige Schäden, Verzögerungen oder Nichterfüllung haftet ausschließlich der Auftragnehmer.
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Die Vermittlerin haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden – ist ausgeschlossen.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Eignung und Qualifikation des vermittelten Auftragnehmers eigenverantwortlich zu prüfen.
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§ 8 Datenschutz
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Alle personenbezogenen Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und ausschließlich zur Vermittlungsabwicklung verwendet.
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Eine Weitergabe erfolgt nur an den jeweiligen vermittelten Dienstleister.
§ 9 Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Haftungsausschluss:
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Inhalt der Website Die Informationen auf dieser Website werden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
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Vermittlungsdienstleistung Wir agieren als Vermittler zwischen gastronomischen Fachkräften und Unternehmen. Die Entscheidung über eine Anstellung, die Arbeitsbedingungen und vertragliche Vereinbarungen liegen vollständig in der Verantwortung der jeweiligen Parteien. Wir haften nicht für etwaige Missverständnisse oder Streitigkeiten zwischen vermittelten Fachkräften und Unternehmen.
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Externe Links Unsere Website kann Links zu externen Webseiten enthalten. Wir haben keinen Einfluss auf deren Inhalte und übernehmen dafür keine Verantwortung. Für die Inhalte verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
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Haftungsausschluss für Schäden Jegliche Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere aufgrund fehlerhafter Informationen oder erfolgloser Vermittlungen, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Schnelle Vermittlung
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